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Wer faseln will, muß zahlen...
sethos | 15. Juli 10 | Topic 'Corporate Bullshit'
Die ersten nehmen Geld dafür, anderen zu erlauben, bei ihnen Meinung abzusondern.
Sicher kein schlechtes Geschäftsmodell.
Nichts tun einige Leute schließlich so gerne, wie ihre eigene Meinung einer möglichst zahlreichen Allgemeinheit kundzutun.
Sicher kein schlechtes Geschäftsmodell.
Nichts tun einige Leute schließlich so gerne, wie ihre eigene Meinung einer möglichst zahlreichen Allgemeinheit kundzutun.
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Ja sind wir denn hier in Texas??
sethos | 15. Juli 10 | Topic 'WTF World??'
Eben in der Bäckerei an der S-Bahn-Station Mieses Kaff: vor mir in der Schlange zwei Mitarbeiter eines Wachdienstes etc. (Jeans, gestreiftes Hemd mit kleinem unleserlichen Firmenlogo -- interpretiere ich mal als private Firmenuniform) mit zugriffsbereitem Revolver, offen am Gürtel getragen. Das Holster hat nicht mal eine Schutzklappe gegen Diebstahl, wie bei Polizisten üblich.
Was??????
Seit wann darf ein Wachmann bewaffnet in der Öffentlichkeit (nicht auf dem bewachten Firmengelände!) herumlaufen? Ich dachte, U-Bahn-Wachen dürfen nicht mal auf dem Firmengelände (= U-Bahn) mit Schießwaffen rumlaufen, und das waren keine U-/S-Bahn-Wachen!
Ich zum Beispiel darf nicht mal mit meinem sahs am Gürtel zum Mittelaltermarkt fahren, sondern muß das Ding einpacken und auf dem Gelände (= 'Brauchtumspflege') rausholen und an den Gürtel meines Gotenkostüms hängen. Ein Wachmann, selbst mit Waffenschein etc., ist bei mir immer noch ein Privatmensch nicht anders als ich, der halt nicht 'Brauchtum' pflegt, sondern arbeitet, und der eine Erlaubnis hat, für seine Arbeit und im Rahmen seiner Arbeit einen Revolver zu besitzen, und auf dem Gelände (der Firma, die er bewacht), trägt.
Aber doch bitte nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit, und/oder, wenn er sich beim Bäcker Semmeln und Kaffee holt?!!
Ich habe noch keine ganz schlüssige Antwort online gefunden, und war mir da in dem Moment nicht wirklich sicher, ob das das Gewaltmonopol des Staates verletzt, aber ich war drauf und dran, die Bullen zu holen. Nachfragen ist ja auch nicht -- man will nicht wirklich zwei Kerle mit Schießwaffen bei der Hitze fragen, ob sie das auch wirklich dürfen. Die fangen womöglich an zu ballern. Schließlich landen bei solchen Wachdiensten ja wohl primär solche Leute, die selbst die Bullen mit guten Gründen nicht haben wollen...
Und da das Logo der Firma nicht erkennbar war, ohne daß man auffällig nahe ran gegangen wäre (siehe oben), kann ich auch nicht nachträglich Anzeige erstatten. Anzeige gegen Unbekannt ist bekanntlich witzlos...
Was??????
Seit wann darf ein Wachmann bewaffnet in der Öffentlichkeit (nicht auf dem bewachten Firmengelände!) herumlaufen? Ich dachte, U-Bahn-Wachen dürfen nicht mal auf dem Firmengelände (= U-Bahn) mit Schießwaffen rumlaufen, und das waren keine U-/S-Bahn-Wachen!
Ich zum Beispiel darf nicht mal mit meinem sahs am Gürtel zum Mittelaltermarkt fahren, sondern muß das Ding einpacken und auf dem Gelände (= 'Brauchtumspflege') rausholen und an den Gürtel meines Gotenkostüms hängen. Ein Wachmann, selbst mit Waffenschein etc., ist bei mir immer noch ein Privatmensch nicht anders als ich, der halt nicht 'Brauchtum' pflegt, sondern arbeitet, und der eine Erlaubnis hat, für seine Arbeit und im Rahmen seiner Arbeit einen Revolver zu besitzen, und auf dem Gelände (der Firma, die er bewacht), trägt.
Aber doch bitte nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit, und/oder, wenn er sich beim Bäcker Semmeln und Kaffee holt?!!
Ich habe noch keine ganz schlüssige Antwort online gefunden, und war mir da in dem Moment nicht wirklich sicher, ob das das Gewaltmonopol des Staates verletzt, aber ich war drauf und dran, die Bullen zu holen. Nachfragen ist ja auch nicht -- man will nicht wirklich zwei Kerle mit Schießwaffen bei der Hitze fragen, ob sie das auch wirklich dürfen. Die fangen womöglich an zu ballern. Schließlich landen bei solchen Wachdiensten ja wohl primär solche Leute, die selbst die Bullen mit guten Gründen nicht haben wollen...
Und da das Logo der Firma nicht erkennbar war, ohne daß man auffällig nahe ran gegangen wäre (siehe oben), kann ich auch nicht nachträglich Anzeige erstatten. Anzeige gegen Unbekannt ist bekanntlich witzlos...
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