Kinderlärm ist legal
sethos | 20. Juni 11 | Topic 'Andrer Leuts Kinder'
Dies wurde jetzt abschließend festgestellt, und daran ist nichts mehr zu deuteln.
Die ruhegestörten Consultant-Zecken aus der dritten Gentrifikationsschicht haben jetzt also einen ganz schlechten Stand. Popcornwürdig sind solche Auseinandersetzungen aber tendenziell immer.
Die ruhegestörten Consultant-Zecken aus der dritten Gentrifikationsschicht haben jetzt also einen ganz schlechten Stand. Popcornwürdig sind solche Auseinandersetzungen aber tendenziell immer.
sphingula04,
Montag, 20. Juni 2011, 19:19
...ich will Dir ja nicht Deine Illusionen rauben, aber sie haben jetzt ein Gesetz erlassen, um Kinderlärm quasi zu legalisieren - abschließend festgestellt ist damit noch nichts. Nicht alle Gesetze haben letztlich Bestand...
sethos,
Montag, 20. Juni 2011, 19:29
Da traut sich doch nie jemand noch dagegen zu klagen? Der steht ja als Monster der Nation da!
sid,
Montag, 20. Juni 2011, 19:36
Wie genau definitiert sich "Kinderlärm"? Getoben und Gebrülle ab einer gewissen Dezibelzahl muß sicher nicht toleriert werden, auch ab einer gewissen Uhrzeit nicht.
Sagen Sie bitte ja, weil sonst wird als nächstes der nächtliche Kläffköter legalisiert und ich finde überhaupt nur noch Schlaf während der Nachmittagsautorunde *gähn*
Sagen Sie bitte ja, weil sonst wird als nächstes der nächtliche Kläffköter legalisiert und ich finde überhaupt nur noch Schlaf während der Nachmittagsautorunde *gähn*
sphingula04,
Montag, 20. Juni 2011, 22:58
...ich will ja nichts gegen den schönen Link sagen, aber eine Legaldefinition von "Kinderlärm" enthält er nicht, und kann er auch nicht enthalten, und relevante Einzelheiten, die wirklich an die Substanz gehen, zu dem entsprechenden Gesetz enthält er auch nicht.
Ich weiß nicht, ob es wirklich schon eine Legaldefinition von "Kinderlärm" gibt... das wird sicher spannend, wie das a) im Gesetz definiert wird und vor allem, wie es b) in der Rechtspraxis gehandhabt wird.
Wobei das Problem bei "Kinderlärm" ja teilweise auch schlicht ist - man kann ihn nicht "abstellen". Wenn mein Baby brüllt, und es brüllt, und ich kann es nicht beruhigen - ja, meine Güte, was soll ich (oder die herbeigerufene Polizei oder wer auch immer) denn dann machen? Babys haben nun mal keinen "Ausschaltknopf", und die Verabreichung von Mohnsud ist in den letzten Jahrzehnten doch eher aus der Mode gekommen und dürfte nicht so recht ein probates Mittel sein, dem Bedürfnis der Mitmenschen nach weniger Dezibel ab einer bestimmten Uhrzeit nachzukommen.
Im Moment wirft das Gesetz definitiv noch weit mehr Frage auf, als es beantwortet...
Ich weiß nicht, ob es wirklich schon eine Legaldefinition von "Kinderlärm" gibt... das wird sicher spannend, wie das a) im Gesetz definiert wird und vor allem, wie es b) in der Rechtspraxis gehandhabt wird.
Wobei das Problem bei "Kinderlärm" ja teilweise auch schlicht ist - man kann ihn nicht "abstellen". Wenn mein Baby brüllt, und es brüllt, und ich kann es nicht beruhigen - ja, meine Güte, was soll ich (oder die herbeigerufene Polizei oder wer auch immer) denn dann machen? Babys haben nun mal keinen "Ausschaltknopf", und die Verabreichung von Mohnsud ist in den letzten Jahrzehnten doch eher aus der Mode gekommen und dürfte nicht so recht ein probates Mittel sein, dem Bedürfnis der Mitmenschen nach weniger Dezibel ab einer bestimmten Uhrzeit nachzukommen.
Im Moment wirft das Gesetz definitiv noch weit mehr Frage auf, als es beantwortet...
sethos,
Montag, 20. Juni 2011, 23:08
Meinst Du, da muß erst einer klagen, damit ein Gericht den Begriff 'Kinderlärm' legal definiert?
Und ein Baby, das brüllt, weil Babys halt brüllen, wenn sie Zähne kriegen oder Bauchgrimmen haben oder dergleichen, ist vielleicht auch was anderes als Kinder im Kindergarten- oder Grundschulalter, die draußen toben?
Und ein Baby, das brüllt, weil Babys halt brüllen, wenn sie Zähne kriegen oder Bauchgrimmen haben oder dergleichen, ist vielleicht auch was anderes als Kinder im Kindergarten- oder Grundschulalter, die draußen toben?
sphingula04,
Montag, 20. Juni 2011, 23:47
...na ja, für eine Legaldefinition im originären Sinne des Wortes wäre ein Gericht aber eher weniger zuständig. ;-) Trotzdem denke ich, es wird entsprechende Gerichtsverfahren geben, um ein eventuell etwas dürren Gesetzestext mit Leben und Inhalt zu füllen. Und - ja, ich rechne damit, dass gegen so ein Gesetz Klagen kommen.
Im Übrigen müsste ja dann auch im Gesetz unterschieden werden zwischen Baby, das brüllt, weil Babys halt brüllen, und Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter. Und was wäre z.B. mit behinderten Kindern, die auf dem Entwicklungsstand eines Babys sind, und brüllen, auch wenn sie älter sind... gibt da ja genauso einen "Ausknopf". :-/
Ich habe da noch sehr, sehr viele Fragezeichen im Kopf...
Im Übrigen müsste ja dann auch im Gesetz unterschieden werden zwischen Baby, das brüllt, weil Babys halt brüllen, und Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter. Und was wäre z.B. mit behinderten Kindern, die auf dem Entwicklungsstand eines Babys sind, und brüllen, auch wenn sie älter sind... gibt da ja genauso einen "Ausknopf". :-/
Ich habe da noch sehr, sehr viele Fragezeichen im Kopf...
sethos,
Montag, 20. Juni 2011, 23:55
Gibt es nicht ohnehin viele Fragezeichen über den Status von solchen behinderten Kindern, wenn sie älter werden und halt nie über den Entwicklungsstand eines Babys hinauskommen? Da ist eventuelles Brüllen noch das geringste Problem?
Ich kriege langsam den Eindruck, daß es schon genau so komplex wird, auch nur die relevanten Fragen alle aufzulisten, wie ich dachte, daß es wäre, eine abschließende Antwort zu finden.
Ich kriege langsam den Eindruck, daß es schon genau so komplex wird, auch nur die relevanten Fragen alle aufzulisten, wie ich dachte, daß es wäre, eine abschließende Antwort zu finden.