Überraschung!
Menschenrechte gelten auch für böse Triebtäter. Sagt jetzt auch das Bundesverfassungsgericht.

Damit wird dieser Prozess der gesetzlichen Ausgrenzung von immer mehr unerwünschten Elementen an der Wurzel gestoppt. Und nein, es geht nicht darum, daß unverbesserliche Vergewaltiger frei rumlaufen können sollen. Es geht darum, daß niemandem die Menschenrechte aberkannt werden dürfen. Wenn man als Gesellschaft meint, diese oder jene Leute 'für immer wegsperren' zu müssen, dann muß das unter menschenwürdigen Bedingungen geschehen, und keineswegs so aussehen, daß jemand ohne Gerichtsurteil für immer eingeknastet werden darf.-

Kommentieren